Parkhotel Meerane - Martinstrasse 54 - 08393 Meerane - Tel. 03764. 77 95 80

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3G bei Innnengastronomie und Beherbergung

Sehr geehrte Gäste,

gemäß der SächsCoronaSchutzVO vom 23. August 2021 muss bei Besuch der Innengastronomie und einer Beherbergung ab einem Inzidenzwert von 35 nach 3G verfahren werden und die Kontaktdaten aufgenommen werden. Zutritt zu Veranstaltungen im Innenbereiech und des Restaurants können nur noch bei Vorlage folgender Dinge gestattet werden:
– Geimpft (Impfpass mit Nachweis der 2-fach-Impfung oder Cov-App/ Corona-Warn-App mit QR Code)
– Getestet (negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h) oder PCR Test (nicht älter als 48h)
– Genesen (Genesungsnachweis in schriftlicher Form)

Befreit von der 3G Pflicht für Innenräume sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler, welche in der Schule getestet werden.
Zu dem besteht weiterhin die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

In eigener Sache: Wir sind nicht interressiert an persönlichen Meinungsbekundungen zu diesen regeln, wir halten uns lediglich an die uns auferlegten Bestimmungen. Für uns ist das auch nicht einfach zu händeln, aber lasst uns das Beste daraus machen.

Vielen Dank